Für den Immobilienverkauf ist es wichtig den Kaufinteressenten eine bestmögliche Transparenz über das Verkaufsobjekt zu bieten. Hierzu zählt eine vollständige Dokumentation. Sie sollten daher alle Unterlagen der Liste parat halten und vor dem Verkauf beschaffen. Achten Sie für einen seriösen Eindruck bei Kaufinteressenten darauf, dass digitalisierte Dokumente leserlich, in hinreichender Auflösung und gerade ausgerichtet eingescannt sind. Es empfiehlt sich auch die personenbezogenen und somit nicht ausschließlich objektbezogenen Informationen zu schwärzen, was Ihre Daten schützt ohne Interessenten wesentliche Informationen vorzuenthalten. Es bietet sich an besonders sensible Daten wie den Grundbuchauszug erst nach erfolgter Besichtigung herauszugeben, so dass diese Dokumente daher ungeschwärzt bleiben können.
Wenn Sie einen guten Immobilienmakler beauftragen wird er die Verkaufsrelevanz vollständiger und strukturierter Unterlagen kennen. Daher wird er Ihre vorliegenden Unterlagen zur Digitalisierung ins Immobilienbüro zu treuen Händen mitnehmen und Ihnen im Anschluss wieder aushändigen. Er weiß wo er nicht vorliegende Unterlagen beziehen kann und wie er sich Zweitschriften aushändigen lassen kann. Hierbei anfallende Kosten bei Ämtern, den Baubehörden, Hausverwaltungen, Städten, Gemeinden und Versicherungen wird er als Teil seines Leistungsumfangs auf eigene Rechnung begleichen. Hierzu wird er Sie eine sinnvoll gestaltete und für die Empfänger eindeutig vormulierte Vollmacht unterschreiben lassen, mit welcher er alle nicht vorliegenden Unterlagen einholt. Nicht vorhandene Wohnflächenberechnungen oder Grundrisse wird er mit einem Aufmaß anfertigen lassen.
Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich nach dem zu verkaufenden Immobilientyp.
- Typ EFH (Einfamilienhaus) gilt gleichermaßen für DHH (Doppelhaushälften), RH (Reihenhäuser), REH (Reiheneckhäuser).
- Typ ETW (Eigentumswohnung) ist eine nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) aufgeteilte Wohnung eines Mehrfamilienhauses.
- Typ MFH (Mehrfamilienhaus) gilt für den Verkaufsfalles einer gesamten nicht nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) aufgeteilten Immobilie.
Unterlagen | Typ EFH | Typ ETW | Typ MFH |
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Aktuelle Hausgeldabrechnung | x | ||
Aktueller Wirtschaftsplan | x | ||
Aufteilungsplan (Anlage der Teilungserklärung) | x | ||
Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis | x | x | |
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis | x | x | |
Exposé und etwaig relevante Unterlagen des ehemaligen Ankaufs | x | x | x |
Flurkarte | x | x | x |
Grundbuchauszug | x | x | x |
Grundrisse nach Möglichkeit mit Maßangaben | x | x | x |
Gültiger Energieausweis | x | x | x |
Informationsschreiben über beschlossene oder geplante Sonderumlagen | x | ||
Kopien aus der Bauakte (Baubeschreibung, Pläne, Zeichnungen, Schnitte, Freigabe) | x | x | |
Letzte (Abschlags-)Rechnung der Versorgungsunternehmen (Strom, Gas,...) | x | x | |
Letzte Betriebskostenabrechnung (wenn vermietet) | x | x | x |
Letzte Rechnung des Ablesedienstanbieters | x | ||
Letzte Rechnung Gebäudehaftpflichtversicherung | x | x | x |
Letzte Rechnung Gebäudeversicherung | x | x | x |
Letzter Gebührenbescheid der Stadt/Gemeinde | x | x | |
Letzter Grundsteuerbescheid | x | x | |
Mietvertrag mit allen Nachträgen (wenn vermietet) | x | x | x |
Rechnung der wesentlichen Instandsetzungen und Modernisierungen seit Baufertigstellung | x | x | |
Teilungserklärung mit allen Nachträgen | x | ||
Versammlungsprotokolle der Eigentümerversammlungen (mindestens der vergangenen 3 Jahre) | x | ||
Versicherungsschein Gebäudehaftpflichtversicherung | x | x | x |
Versicherungsschein Gebäudeversicherung | x | x | x |
Vertrag mit dem Ablesedienstanbieter (Techem, Brunata, Minol,...) | x | ||
Verträge mit den Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Abfall,...) | x | x | |
Wohnflächenberechnung (wenn nicht in Grundriss enthalten) | x | x | x |
Alle weiteren aus Ihrer Sicht evtl. nützlichen Unterlagen zur Immobilie | x | x | x |
Vollmacht zur Unterlageneinholung für den Immobilienmakler (bei Maklerverkauf) | x | x | x |